Energieausweis beantragen

Wir bieten Ihnen die Beschaffung eines rechtsgültigen Energieausweis für Sie, nehmen Sie einfach hierfür Kontakt mit uns auf.

Energieausweis beantragen

Seit 1. Mai 2014 gilt die neue Energiespar-Verordnung (EnEV) und dadurch ist es nicht mehr gesetzlich erlaubt ohne einen gültigen Energieausweis eine Wohnung oder Haus zu verkaufen.

Hier die Fakten zum Energieausweis:

  • Anhand verschiedener Kennwerte wird die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet.
  • Es gibt 2 Arten, den Bedarfsausweis- und den Verbrauchsausweis. Sie unterscheiden sich durch verschiedene Daten- und Berechnungsverfahren.
  • Ein Energieausweis ist i.d.R. 10 Jahre gültig, es sei denn umfassende Sanierungsmaßnahmen finden statt.